Allgemeine Geschaftsbedingungen

der Nolden Regelsysteme GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmern

  1. Allgemeines
    1.1 Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern.
    1.2 Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers binden uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen bedürfen in jedem Einzelfall unserer schriftlichen Zustimmung.
    1.3 Ergänzend gelten für alle Lieferungen und Leistungen die Vorschriften des Verbandes deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet wird.
    1.4 Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller an, dass die einmal vereinbarten Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Vertragsabschlüsse als vereinbart gelten.

  2. Angebot und Abschluss
    2.1 Angebote sind freibleibend, der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages zustande.
    2.2 Produktbeschreibungen und technische Daten sind nach bestem Wissen angefertigt, gelten jedoch zunächst unverbindlich. An Zeichnungen und Mustern, die dem Besteller zur Verfügung gestellt werden, behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor. Leistungsbeschreibungen von einzelnen Produkten werden nur nach schriftlicher Bestätigung Vertragsbestandteil.
    2.3 In der Auftragsbestätigung genannte Liefermengen können geringfügig bis +/-10% über- oder unterschritten werden.
    2.4 Rücktritt des Bestellers vom Vertrag oder Verweigerung der Vertragserfüllung verpflichtet ihn zur Zahlung eines Pauschal-Schadensersatzes von 15% vom Bruttoauftragswert, sofern er nicht einen geringeren Schaden nachweist.

  3. Lieferung
    3.1 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen und zusätzlich berechnet. Die Auswahl des Versandweges obliegt uns.
    3.2 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, bzw. mit Abholung durch den Besteller, auf den Besteller über.
    3.3 Wird der Versand, die Zustellung oder die Annahme aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr auf den Besteller über.
    3.4 Die Einhaltung von Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, insbesondere Anschlussplänen, voraus. Bei Verzögerungen verlängern sich die Lieferfristen angemessen.
    3.5 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Befinden wir uns mit einer Lieferung in Verzug, kann der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zur Erfüllung setzen. Erst nach Ablauf der Frist kann kann der Besteller wegen verzögerter oder ausgebliebener Lieferung vom Vertrag zurücktreten.
    3.6 Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
    3.7 Liefertermine sind eingehalten, wenn die Ware vor dem Termin unser Werk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
    3.8 Sind Teillieferungen für den Besteller zumutbar, können diese erfolgen und in Rechnung gestellt werden.
    3.9 Ist die Nichteinhaltung von Fristen durch Ereignisse höherer Gewalt bedingt, wie Krieg, Streik, Feuer, Wasser, so verlängern sich die Fristen entsprechend.
    3.10 Bei Lieferverzug kann der Besteller, - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hierdurch ein Schaden entstanden ist - für jede Woche des Verzuges nach Ablauf der von ihm gesetzten Nachfrist eine Entschädigung von 0,5%, insgesamt jedoch maximal 5% des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in Betrieb genommen werden konnte.
    3.11 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerung oder Nichtlieferung, die über die in Nr. 3.10 genannten Grenzen hinausgehen, sind ausgeschlossen.
    3.12 Die Einhaltung unserer Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    4.1 Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    4.2 Bei Warenbestellungen unter 50,-- € netto wird eine Bearbeitungs- und Versandpauschale von 12,50 €, bei Warenbestellung unter 500,-- € wird eine Versandpauschale von 8,-- € berechnet. Für Exporte gelten Sonderbestimmungen, die in jedem Einzelfall der Bestätigung bedürfen.
    4.3 Für Lieferungen, deren Abholung durch den Besteller verabredet und die entsprechend kalkuliert waren, werden bei Versand auf Wunsch des Bestellers die tatsächlichen Versandkosten berechnet.
    4.4 Alle Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferdatum der Ware ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen nach Lieferdatum unter Abzug von 2% Skonto frei unserer Zahlstelle zu leisten.
    4.5 Wir behalten uns vor, nach unserem Ermessen per Nachnahme zu liefern oder Vorkasse zu verlangen. In beiden Fällen werden 3% Skonto verrechnet.
    4.6 Ab dem 30. Tag nach Lieferdatum werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    4.7 Aufrechnungen sind nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    4.8 Bei Zahlungsverzug oder bei Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, alle Forderungen fällig zu stellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorkasse zu verlangen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine Zahlung, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  5. Abruf- und Rahmenaufträge, Sonderanfertigungen
    5.1 Aufträge mit Teilmengenabrufen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
    5.2 Uns steht ein Erfüllungsanspruch hinsichtlich des gesamten Auftragswertes zu.
    5.3 Bei Vertragsrücktritt oder Weigerung der Vertragserfüllung gilt Nr. 2.4. Soweit wir weder Erfüllung noch Schadensersatz verlangen, behalten wir uns bei gelieferten Standardartikeln vor, diese mit den Preisen nachzuberechnen, die bei einer auf diese Menge beschränkten Bestellung berechnet worden wären.
    5.4 Bei Aufträgen über Sonderanfertigungen müssen wir in jedem Falle auf Vertragserfüllung bestehen.

  6. Mängel
    6.1 Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
    6.2 Beanstandungen wegen falscher oder unvollständiger Lieferung oder sonstige offensichtliche Mängel wie auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft müssen innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Eingang der Ware schriftlch erhoben werden.
    6.3 Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung der Ware nicht erkennbar sind, müssen innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
    6.4 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln sind alle Mängelanspüche ausgeschlossen.
    6.5 Beim Kauf technischer Geräte wird entsprechendes Fachwissen des Bestellers zur Beurteilung der Ware anhand unserer zur Verfügung gestellten Unterlagen vorausgesetzt. Inkompatibilitäten zu vorhandenen Betriebseinheiten sind deshalb kein Grund für Mängelrügen.
    6.6 Fristgerecht angezeigte berechtigte Beanstandungen werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt.
    6.7 Der Besteller kann bei berechtigten Mängelrügen Zahlungsanteile nur bei zweifelsfreien Mängeln und nur in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln zurückhalten.
    6.8 Können Mängel innerhalb angemessener Frist weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung beseitigt werden, kann der Besteller nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
    6.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
    6.10 Unsachgemäß seitens des Bestellers durchgeführte Änderungen oder Instandsetzungen schließen Ansprüche für daraus entstehende Folgeschäden aus.
    6.11 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Auslieferung der Ware.
    6.12 Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer Verwendung.
    6.13 Schadensersatzansprüche für mittelbare und unmittelbare Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

  7. Eigentumsvobehalt
    7.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche gegen den Besteller.
    7.2 Solange Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt, er darf die Vorbehaltsware nur in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterveräußern oder -verarbeiten, vorausgesetzt, dass er von seinen Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Besteller tritt schon jetzt diese künftige Kaufpreis- oder Werklohnforderung an uns ab. Soweit der Wert aller uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe der Forderung um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freizugeben.
    7.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen, oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
    7.4 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Zahlungsfrist zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

  8. Gerichtsstand, anwendbares Recht
    8.1 Alleiniger Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bonn. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
    8.2 Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausgenommen ist das UN-Kaufrechtsabkommen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG).

  9. Verbindlichkeit
    9.1 Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    9.2 Alle Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Etwaige Änderungen dieser Schriftformabrede können nur schriftlich vereinbart werden.

Stand Oktober 2010

Amtsgericht Bonn HRB 17991

Geschäftsführer:
Hans Werner Müller